Buddhistische Gemeinschaft Schweiz

 



Auszüge aus den 227 Regeln

Auszüge aus den 227 Regeln In dieser Weise wird der P?timokkha rezitiert . Im Weiteren werden nur einzelne , für uns interessante bis hin zu verwunderlichen , der 227 Regeln aufführen und diese auch nur in gekürzter Form . Der vollständige P?timokkha ist im Anhang nochmals aufgeführt . Ehrwürdige, nun kommen die dreizehn Gesetze vom 'Anfänglichen und folgenden Zusammentreten des Ordens , zur Rezitation. Sanghadisesa Vergehen können nur durch den Orden geregelt werden (Bewährungszeit , Dispension , wieder Einsetzung ) nicht Aber durch eine Gruppe von Mönchen oder einzelne Mönche . Bei diesen 13 Regeln handelt es sich um 5 Sexuelle Verfehlungen , 2 zum Bau von Klausen , 2 zur falschen Bezichtigung eines anderen Mönches , 2 zur versuchten Ordensspaltung und 2 zu unmöglichem benehmen . Ein Mönch, der sich an dem einen oder anderen vergangen hat, muß soviele Tage, wie er es wissentlich verheimlicht hat, ebenso viele Tage ,wenn auch widerwillig ,auf Bewährung leben. Wo auch immer eine Gruppe von zwanzig Mönchen sei , da soll dieser Mönch wiedereingesetzt werden .Wenn eine Gruppe von auch nur einer weniger als zwanzig Mönchen des Ordens diesen Mönch wiedereinsetzt ,dieser Mönch ist nicht wiedereingesetzt und diese Mönche sind zu tadeln . Dies ist hier der einzuhaltende Kurs. Ehrwürdige, nun kommen die zwei unbestimmten Gesetze' zur Rezitation. Aniyata Vergehen müssen zuerst gewichtet und eingeordnet werden und dann dementsprechend gesühnt oder bestraft weden .

Diese zwei unbestimmten Gesetze handeln als Ersteres ; 1./ Welcher Mönch auch immer, alleine mit einer Frau , insgeheim auf einem verborgenen und (für Geschlechtsverkehr) hinreichenden Sitz säße ,und eine Laienanhängerin mit glaubwürdiger Rede , eben diesen (Mönch) gesehen hätte .

und als Zweites 2./ Es gibt gerade keinen verborgenen und (für Geschlechtsverkehr) hinreichenden Sitz. Er ist aber hinreichend für obszöne Worte . Ehrwürdige, nun kommen diese dreißig Gesetze der 'Aushändigung mit Sühnung' zur Rezitation. (Nissaggiya Vergehen) Vor dem Geständnis muss der betreffende Gegenstand dem Orden , einigen Mönchen oder einem einzelnen Mönch ausgehändigt werden . Bei diesen dreissig Gesetzen handelt es sich vor allem um die Handhabe mit Bedarfsgegenständen , also um die Bekleidung wie auch um Sitzmatten und Bettelschalen.

Davon Regel 15.Von einem Mönch, von welchem ein Filz zum Sitzen gemacht wird ,soll von der Seite eines alten Filzes ein Stück einer (Sugataspanne ?) genommen werden, um ihn , (den Neuen) , unansehnlich zu machen. Wenn ein Mönch von der Seite eines alten Filzes ein Stück einer Sugataspanne nicht genommen hat ,einen neuen Filz zum Sitzen zu machen veranlaßte , (folgt) Aushändigung mit Sühnung.

Die Regeln 18 bis 20 : Welcher Mönch ,Gold und Silber oder Geld (selbst ) nehme oder zu empfangen veranlaßte, oder eine Hinterlegung akzeptierte : Wenn ein Mönch auch immer,auf verschiedene Weisen in Geldhandel eintrete, oder ein Mönch auch immer , auf verschiedene weisen Kauf und Verkauf tätigte , so (folgt) Aushändigung mit Sühnung.

Regel 22./Welcher Mönch auch immer ,eine Schale mit weniger als fünf Ausbesserungen gegen eine neue Schale durch (eigene) Andeutung auswechselte ( also eine Bemerkung gegenüber Hausleuten macht , dass seine Schale alt und kaum mehr zu Gebrauchen wäre und von Selbigen dann eine Neue erhält ) ,(folgt) Aushändigung mit Sühnung. Von diesem Mönch soll diese (neue) Schale einer Gruppe von Mönchen ausgehändigt werden ; welche Schale in dieser Gruppe von Mönchen (der Reihe nach) die letzte ist , diese soll diesem Mönch so gegeben werden: "O Mönch ,dies ist deine Schale , und sie soll bis zum Zerbrechen behalten werden . Dies ist hier der einzuhaltende Kurs .   Ehrwürdige , nun kommen diese zweiundneunzig Gesetze der Sühnung zur Rezitation . Pacittiya vergehen sind einfach zu beichtende Vergehen die Sühnung nach sich ziehen . Davon Regel 8.Welcher Mönch auch immer ,einer nicht-hochordinierten Person gegenüber einen übermenschlichen Zustand kund tue , auch wenn es Wirklichkeit ist: Sühnung . ( Also kein Bekennen von Meditationserfolg gegenüber Nichtordinierten .) Und Regel 10. Welcher Mönch auch immer, in der Erde grabe, oder andere zu graben veranlaßte - . Regel 11.Bei Beschädigung des Pflanzenreiches: Sühnung.

20./ Welcher Mönch wissentlich Wasser mit lebenden Tierchen auf Gras oder Tonerde gösse, oder zu gießen veranlaßte Sühnung. Die Regeln 48 bis 50 besagen : Welcher Mönch auch immer, eine Armee im Feldzug anzusehen ginge ,außer mit einem angemessenen Grund: Sühnung.

49./ Und es mag irgend einen Grund für diesen Mönch geben, um zur Armee zu gehen (zu Besuch). Zwei drei Nächte können von diesem Mönch bei der Armee verbracht werden. Wenn er länger als diese verbrächte: Sühnung.

50./ Wenn dieser Mönch zwei drei Nächte bei der Armee verbringend ,entweder das Schlachtfeld ,oder das Aufmarschgebiet , oder die Etappe , oder die Truppen anzusehen ginge: Sühnung. ( Also Mönch und Militär vertragen sich schlecht )

55./ Welcher Mönch auch immer einen Mönch erschreckte: Sühnung.

56./ Welcher Mönch auch immer , ohne krank zu sein , sich zu wärmen erhoffend , ein Feuer entzünde , oder zu entzünden veranlaßte , außer einem angemessenen Grund: Sühnung.

57./ Welcher Mönch auch immer , in weniger als einem halben Monat (mehr als einmal) bade , außer zur Gelegenheit: Hier ist die Gelegenheit: Die letzten anderthalb Monate der Sommermonate, (und) der erste Monat der Regenzeit, somit sind es zweieinhalb Monate; eine Gelegenheit von Hitze , eine Gelegenheit von Fieber , eine Gelegenheit von Krankheit , eine Gelegenheit von Arbeit , eine Gelegenheit einer langen Reise , eine Gelegenheit von (staubigen ) Wind und (folgenden) Regen. Dies ist hier die Gelegenheit . (Alles Andere wäre wohl als eine überflüssige Erfrischung und daher dem Genuss verfallen anzusehen .)

60./ Welcher Mönch auch immer ,eines Mönches Schale ,oder Gewand ,oder den Stoff zum Sitzen ,oder das Nadelkästchen ,oder den Gürtel versteckte ,oder zu verstecken veranlaßte ,wenn auch nur Spaß erhoffend: Sühnung. (Also keine Schelmereien )

72./ Welcher Mönch auch immer während das Hauptgesetz rezitiert wird ,so spreche: "zu welchem Nutzen sind diese kleinen und geringen Schulungsregeln rezitiert? Sie führen bloß zu Gewissensbissen , Plage (und Verwirrung". Bei Geringschätzung der Schulungsregeln : Sühnung.

86./ Welcher Mönch auch immer , sich ein aus Knochen ,oder aus Elfenbein ,oder aus Horn bestehendes Nadelkästchen zu machen veranlaßte , (folgt) Zerbrechen mit Sühnung . (Also kein überflüssiger Luxus noch Schönes )

87./ Von einem Mönch ,von welchem ein neues Bett oder Stuhl gemacht wird , das Selbige soll acht Finger hohe Beine haben , gemäß des Sugatafingers , abgesehen von über dem untersten Rahmen . Für ihn ,der diese (Höhe) überschreitet, (folgt) Abschneiden (der Beine) mit Sühnung. Ehrwürdige , nun kommen die vier Gesetze, die ,,Auf bestimmte Weise gestanden werden sollen '' zur Rezitation. Patidesaniya Übertretungen sollen anderen Mönchen in der aufgeführten Weise eingestanden werden . Es handelt sich dabei um 4 Regeln zum Essen und Verhalten bei Einladungen . Ehrwürdige , nun kommen die Schulungsgesetze , die geübt werden sollen zur Rezitation. Sekhiya Verstösse sind Ordnungswiedrigkeiten , die nur sich selber eingestanden werden müssen , also als nicht Regelkonformes Verhalten erkannt und weiteres Wiederholen vermieden werden sollte . Es sind Regeln , die die Achtsamkeit und Genügsamkeit schulen und zu einem wohlfälligen Erscheinungsbild erziehen . Die Regeln 5 bis 8 ."Ich werde sehr zurückhaltend in bewohnter Gegend gehen", so soll diese Schulung geübt werden. "Ich werde sehr zurückhaltend in bewohnter Gegend sitzen", so soll diese Schulung geübt werden. "Ich werde mit niedergeschlagenen Augen in bewohnter Gegend gehen" "Ich werde mit niedergeschlagenen Augen in bewohnter Gegend sitzen", so soll diese Schulung geübt werden. Und aus den Regeln 27 bis 51 :"Mit Würdigung werde ich die Brockenspeise empfangen", so soll diese Schulung geübt werden. "Die Wahrnehmung, auf die Schale gerichtet werde ich die Brockenspeise empfangen", so soll diese Schulung geübt werden. "Mit Würdigung werde ich die Brockenspeise genießen", "Die Wahrnehmung, auf die Schale (gerichtet) werde ich die Brockenspeise genießen" "Nicht werde ich einen sehr großen Bissen machen" "Nicht werde ich die Wangen vollstopfend genießen", "Nicht werde ich ein Capucapu-Geräusch machend (bzw. schmatzend) genießen".

5l./ Nicht werde ich ein Surusuru'-Geräusch machend (bzw. schlürfend) genießen" ,so soll diese Schulung geübt werden. Auch finden sich hier Regeln , die wir Laien eigentlich kennen sollten , um das Verhalten der Mönche uns gegenüber besser zu verstehen , oder um sie gar nicht erst in eine schwierige Situation zu bringen . So die Regeln 57 bis 70 .

57./  Nicht werde ich zu jemandem, der einen Regenschirm in der Hand(fläche) hat , der nicht krank ist ,die Lehre predigen", so soll diese Schulung geübt werden. "Nicht werde ich zu jemanden, der Fußbekleidung trägt "Nicht werde ich zu jemandem, der sich niedergelegt hat "Nicht werde ich zu jemandem, der die Knie umfaßt, "Nicht werde ich zu jemandem ,der den Kopf verschleiert hat, "Nicht werde ich zu jemandem ,der den Kopf umwickelt hat, "Nicht werde ich ,auf dem Boden sitzend , zu jemandem ,der auf einem Sitz sitzt , "Nicht werde ich, auf einem niedrigen Sitz sitzend, zu jemandem, der auf einem hohen Sitz sitzt,

70./ Nicht werde ich stehend , zu jemandem ,der sitzt , der nicht krank ist, die Lehre predigen", so soll diese Schulung geübt werden. Und die Regeln 74 und 75 ermahnen :

74./ Nicht werde ich auf Grünes, ohne krank zu sein ,Kot absetzen , oder urinieren ,oder spucken", so soll dies geübt werden. 75."Nicht werde ich in Wasser, ohne krank zu sein, Kot absetzen, oder urinieren, oder spucken", so soll diese Schulung geübt werden. Und mit der Aufzählung der sieben Gesetze für die Befriedung der Verfahren und der nochmaligen Aufzählung der Gesetzesgruppen wird das Hauptgesetz der Mönche , das P?timokkha , beendet . Auch die drohenden Gefahren für den Orden erkannte der Buddha , die sich auch durch noch so viele Weisungen nicht abwenden liessen , so in A V 79 Drohende Gefahren für den Orden . Einst, ihr Mönche, in späteren Zeiten, wird es Mönche geben, die ohne körperliche Zucht sind, unentwickelt in Sittlichkeit, unentwickelt in Geistigkeit, unentwickelt in Weisheit. Ohne körperliche Zucht und unentwickelt in Sittlichkeit, Geistigkeit und Weisheit, werden sie andere als Mönche aufnehmen . Aber nicht werden sie imstande sein, diese in hoher Sittlichkeit, hoher Geistigkeit und hoher Weisheit zu erziehen . So werden auch diese wieder ohne körperliche Zucht sein, unentwickelt in Sittlichkeit , Geistigkeit und Weisheit. Auch diese werden dann wieder andere als Mönche aufnehmen und werden gleichfalls nicht imstande sein , sie in hoher Sittlichkeit, hoher Geistigkeit und hoher Weisheit zu erziehen. So werden auch diese wieder ohne körperliche Zucht sein, unentwickelt in Sittlichkeit, Geistigkeit und Weisheit. Auf diese Weise, ihr Mönche, kommt es durch den Verfall der Lehre zum Verfall der Ordenszucht, und durch den Verfall der Ordenszucht zum Verfall der Lehre. Dass der Erhabene das Heil der Mönche nicht in der Stadt , nicht an einem Königshof , nicht in pomp und Prunk , und auch nicht in üppigen Tempeln sondern nur einzig in der Einfachheit und Abgeschiedenheit des Waldes sah , allerdings zugänglich für Laien und Fragenbeladene , geht auch aus AVII 21 ,,Zum Gedeihen für den Orden'' hervor : Solange , ihr Mönche , die Mönche den Wunsch nach Waldbehausungen haben , solange haben die Mönche nur Fortschritt zu erwarten , keinen Niedergang . Oder noch klarer ausgedrückt in A V 114 Ermahnt die Neulinge In körperlicher Abgeschiedenheit sollt ihr sie ermutigen , festigen , bestärken , derart ; Wohlan Brüder , seid Waldbewohner ! Lebet im Walde , in Waldeinsamen , abgeschiedenen Behausungen . Wenn dies schon in den damals sicherlich ruhigeren Zeiten als einzige zu Erfolg führende Möglichkeit galt , so um wohl vieles mehr gilt dies heute in der ach so hektischen Zeit .

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